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Prof. Jan Krämer diskutiert digitale Marktmacht beim 13. Wettbewerbstag in Hamburg

| Lesedauer: 2 Min.

Diskussion Solve Wettbewerbstag

Beim 13. Wettbewerbstag in Hamburg, ausgerichtet von Solve Economics, nahm Jan Krämer an einem hochkarätig besetzten Panel zur digitalen Marktmacht teil. Gemeinsam mit Sabrina Frank (Idealo), Carolin Marx (Hogan Lovells) und Niklas Brüggemann (Latham & Watkins) moderiert von Mitja Kleczka (Solve Economics) diskutierte er, wie fairer Wett­bewerb in digitalen Märkten sichergestellt werden kann – durch klassische ex-post-Kontrolle des Wettbewerbsrechts oder durch ex-ante-Regulierung wie den Digital Markets Act (DMA).
In seiner Intervention richtete Prof. Krämer den Blick insbesondere auf KI-Chatbots und KI-Agenten und die Frage, wie und ob diese künftig im Rahmen des DMA adressiert werden sollten.

Agentic AI: Eine neue Entwicklungswelle
Prof. Krämer skizzierte die nächste Welle sogenannter agentischer KI-Systeme, die sich durch (i) deutlich höhere Autonomie, (ii) die Fähigkeit zur Anpassung und zum Lernen aus Erfahrungen – einschließlich des Zugangs zu neuen Daten und datengetriebenen Netzwerkeffekten –, (iii) eine aktive Wahrnehmung ihrer Umgebung (z. B. über Sensoren, Aktuatoren und „Tools“) sowie (iv) planendes, schlussfolgerndes Handeln auszeichnen. Diese Entwicklung könne zu einem Paradigmenwechsel führen – etwa hin zu „appless phones“ oder neuen Super-Gatekeepern – und sei weniger Science-Fiction als vielfach angenommen. Angesichts der rasanten Dynamik bestehe die Gefahr, regulatorisch sehr schnell „zu spät“ zu kommen.

Wettbewerbsprobleme in zwei Phasen
Er identifizierte zwei zentrale Phasen potenzieller Wettbewerbsprobleme:

  1. Foreclosure of an AI Agent (frühe Phase):
    Bestehende Gatekeeper könnten das Entstehen starker neuer KI-Akteure verhindern, etwa durch Input-Foreclosure (beschränkter Zugang zu Daten, Basismodellen, Rechenleistung oder gerätenahen Sensoren) oder Distribution-Foreclosure (Vorinstallation, Defaults, Selbstbevorzugung und Bündelung mit eigenen Diensten). Gerade die tiefe Integration mit Betriebssystemen sei für viele Agentenfunktionalitäten entscheidend.
  2. Foreclosure by an AI Agent (späte Phase):
    Haben sich mächtige Agenten etabliert, drohen Effekte klassischer Super-Gatekeeper: Selbstbevorzugung, refusal to deal und starke Lock-in-Effekte für Nutzer und Geschäftskunden.

Kann der DMA diese Risiken adressieren?
Prof. Krämer argumentierte, dass der DMA hierfür überraschend zukunftstauglich sei. In der ersten Phase könne der DMA insbesondere über Interoperabilitäts- und Wahlpflichten, De-Installierbarkeit sowie datenbezogene Vorgaben wirksam ansetzen – vorausgesetzt, die relevanten Akteure werden entsprechend designiert.

Für die zweite Phase schlug er vor, KI-Agenten bzw. „Virtual Assistants“ konsequent als eigene relevante Kategorie zu behandeln. Zwar wiesen aktuelle Entwicklungen auch Merkmale von Suchmaschinen oder Browsern auf, doch ließen sich durch gezielte Anpassungen der DMA-Systematik (z. B. bei der Definition von Geschäftskunden und bei Datenteilungspflichten analog zu „click- and query-data“) zentrale Wettbewerbsrisiken adressieren. Ergänzend sei wichtig, keinen Integrationszwang mit bestimmten Agenten entstehen zu lassen – vergleichbar mit den Regelungen zu alternativen Browser-Engines.

Fazit
Abschließend betonte Prof. Krämer, dass Agentic AI zu den wichtigsten Zukunftstechnologien zählen werde und bekannte Wettbewerbsprobleme digitaler Märkte teils noch verschärfen könne. Auch wenn der DMA ursprünglich eher rückwärtsgewandt konzipiert sei, erweise er sich – nicht zuletzt dank der (spät aufgenommenen) Kategorie der Virtual Assistants – als bemerkenswert anschlussfähig für kommende Entwicklungen. Angesichts der hohen Entwicklungsgeschwindigkeit spreche vieles dafür, frühzeitig zu regulieren, da historisch häufig erst eingegriffen wurde, nachdem irreversible Marktstrukturen entstanden waren.

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