Learning Agreements
Antrag auf Ausstellung eines Learning Agreements
Wir stellen Ihnen bei Gleichwertigkeit der ausländischen Veranstaltung Learning Agreements für die jeweiligen Vorlesungen aus.
Kriterien zur Anerkennung von Auslandsleistungen
- Der Kurs muss inhaltlich mit der Veranstaltung an der Universität Passau übereinstimmen oder eine sinnvolle Ergänzung im Rahmen der Wahlveranstaltungen sein.
- Die Stundenzahl muss mindestens derjenigen der Veranstaltung in Passau entsprechen.
- Die Prüfung muss in Form einer schriftlichen Klausur erfolgen. Es sind jedoch Kombinationen von schriftlichen und mündlichen Prüfungen möglich.
- In der Regel werden keine Erst- oder Zweitsemesterveranstaltungen im Bachelor anerkannt.
Die folgenden Schritte sind für einen reibungslosen Ablauf notwendig:
Schritt 1
Das Antragsformular muss von Ihnen digital und vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, bevor Sie die betreffende Veranstaltung beginnen. Senden Sie das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Dokument samt Informationen zu Kursinhalten inkl. Literaturliste und Prüfungen dann per E-Mail an LA-WINFO@uni-passau.de.
Schritt 2
Wir überprüfen Ihre Angaben, bereiten das Learning Agreement für Sie vor und schicken Ihnen dann per E-Mail eine Benachrichtigung, dass Sie es am jeweiligen Lehrstuhl abholen können.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten in Anspruch nehmen kann!
Schritt 3
Nach dem Auslandsaufenthalt melden Sie sich - sofern auf dem Learning Agreement gefordert - zunächst an dem Lehrstuhl zurück, der Ihnen das Learning Agreement ausgestellt hat.
Die Umrechnung Ihrer Note findet jedoch nicht mehr wie bisher üblich an den einzelnen Lehrstühlen, an denen das Learning Agreement beantragt wurde, statt, sondern wird zentral im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu den üblichen Sprechzeiten vorgenommen.
Für die Umrechnung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- das offizielle Transcript of Records der Partneruniversität im Original (nicht digital!) + 1 Kopie
- das ausgestellte, unterschriebene Learning Agreement
Schritt 4
Das Learning Agreement können Sie nach der vom Dekanat bestätigten Notenumrechnung im Prüfungssekretariat einreichen.
Hier finden Sie Informationen zur Umrechnung der Noten.